Wettbewerbe auf Social Media und anderen Plattformen: Teilnahmebedingungen
Der Sunnäwirbel Bücher- und Geschenkladen veranstaltet regelmässig Gewinnspiele auf Social Media Plattformen (z.B. Facebook) und ist somit für deren Durchführung verantwortlich. Der jeweilige Plattformbetreiber hat selbst nichts mit diesen Gewinnspielen zu tun und steht nicht als Ansprechpartner zur Verfügung.
Wenn nicht anders vermerkt, beginnt das Gewinnspiel mit der Veröffentlichung des Postings und endet am darauffolgenden Sonntag um Mitternacht. Die zu gewinnenden Preise und die Regeln des jeweiligen Gewinnspiels (insb. die nötige Teilnahmehandlung) werden im jeweiligen Posting genannt.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche das 16. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die direkt in die Abwicklung des Wettbewerbs involvierten Personen sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.
Die Gewinner/die Gewinnerinnen werden unter dem Posting bekanntgegeben und via Kommunikationskanal der Social Media Plattform oder andere elektronische Kommunikationsmittel kontaktiert und sind nur berechtigt, den Gewinn zu beziehen, wenn sie den Gewinn innert zwei Wochen persönlich im Sunnäwirbel abholen und die Teilnahmebedingungen akzeptieren. Voraussetzung für den Bezug des Preises ist (kumulativ) a) dass der Gewinner / die Gewinnerin unmittelbar (spätestens aber innert 48 h) nach Ziehung (bzw. bis zu einem allenfalls genannten oder offensichtlichen fixen Datum) auf dem elektronischen Weg kontaktiert werden kann und b) der Gewinner / die Gewinnerin innert dieser Frist den Teilnahmebedingungen nochmals zustimmt. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, verfällt der Preis und der Sunnäwirbel ist berechtigt, den Preis anderweitig zu vergeben.
Es erfolgt keine Barauszahlung und kein Versand, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verlosung wird – mit Ausnahme der Gewinner – keine Korrespondenz geführt.
Der Sunnäwirbel behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Der Sunnäwirbel ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.
Die Wettbewerbe unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht.